Fachkraft für Arbeitssicherheit: Das sind Ihre Pflichten

Seit 2015 gelten die Gesetze zur Arbeitssicherheit ebenfalls für Kleinstbetriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Auch diese Unternehmen müssen zwingend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) benennen. Sonst handelt ein Unternehmen gesetzwidrig und fahrlässig.

Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung für jeden Mitarbeiter, müssen schriftlich dokumentiert und fortlaufend aktualisiert werden.

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):

Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:

Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß dem Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit an:

Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.

Der gesunde Mensch im Fokus:

Haben Sie weitere Fragen?

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Das sind Ihre Pflichten

Seit 2015 gelten die Gesetze zur Arbeitssicherheit ebenfalls für Kleinstbetriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Auch diese Unternehmen müssen zwingend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) benennen. Sonst handelt ein Unternehmen gesetzwidrig und fahrlässig.

Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung für jeden Mitarbeiter, müssen schriftlich dokumentiert und fortlaufend aktualisiert werden.

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