Die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice ist relevant für alle mobilen Arbeitsplätze
Die Gefahrenanalyse muss von jedem Unternehmen nicht nur für die betrieblichen Arbeitsplätze laut dem Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 durchgeführt werden, sondern insbesondere auch für die im Homeoffice. Die Gefahren und Belastungen für die Mitarbeiter sind in ihrem privaten Umfeld nicht ausgenommen. Aus der Gefährdungsbeurteilung und deren Ergebnissen leiten sich die erforderlichen Maßnahmen ab. Die Gewährdungsbeurteilung muss dokumentiert und überprüfen Sie sie auf ihre Wirksamkeit.
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung muss immer bei Aufnahme einer Tätigkeit an einem neuen Arbeitsplatz im Betrieb wie auch im Homeoffice durchgeführt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell nur einmal erforderlich. Bei Änderungen am Arbeitsplatz, ist eine weitere Berücksichtigung von Gefährdungen nach der Arbeitssicherheit erforderlich und auch zu dokumentieren.
*Wichtiger Hinweis: Auch externe Veränderungen z.B. neue Regelungen im Arbeitsschutzstandard können eine neue Gefährdungsbeurteilung notwendig machen.