Aufgaben der
Arbeitsmedizin
Vermeidung von Gesundheitsschäden
Vermeidung von Gesundheitsschäden
Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit sind der wichtigste zu beachtende Faktor, wenn es darum geht, die Arbeitsfähigkeit und die Motivation von Angestellten zu schützen und zu fördern. Wird im Unternehmen nicht auf die Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Berufserkrankungen oder die Reduzierung von Unfallrisiken geachtet, so hat das direkte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die unmittelbare oder langfristige Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Gesellschaftliche Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte erfordern immer mehr Anpassungen bei der Beurteilung arbeitsmedizinisch notwendiger Maßnahmen. Beispielsweise zeigt der demografische Wandel einen Anstieg des Durchschnittsalters innerhalb von Firmenbelegschaften. Ungelernte Mitarbeiter machen heute, bedingt durch den Fachkräftemangel, einen weit höheren Anteil unter den Angestellten aus.
Vorsorge ist die beste Fürsorge
§ 2 Bestellung von Betriebsärzten


Gesetzliche Anforderung an den Arbeitgeber laut Arbeitssicherheitsgesetz
Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies hinsichtlich der Betriebsart und den für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren erforderlich ist. Dabei ebenso von Belang ist die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, genauso wie die Betriebsorganisation, also die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsärzten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist der Betriebsarzt als Arbeitnehmer eingestellt, muss er während der Fortbildung bei gleichbleibender Lohnzahlung von der Arbeit freigestellt werden.
Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist der Betriebsarzt nicht als Arbeitnehmer eingestellt, ist er während der Fortbildung von sämtlichen ihm übertragenen Aufgaben freizustellen.
Aufgaben von Betriebsärzten
Aufgaben von Betriebsärzten
- Beratung zu Themen rund um die Erste Hilfe im Unternehmen.
- Planung und Optimierung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen.
- Beschaffung technischer Arbeitsmittel zur Förderung gesundheitsschonender Arbeitsplätze.
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, Durchsetzen der Nutzung dieser Mittel.
- Beratung in Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Themen.
- Prüfung und Optimierung des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und Pausenregelung sowie die Mitgestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung.
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Regelmäßiges Begehen und Prüfen von Arbeitsstätten mit Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber oder die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person.
- Arbeitsmedizinische Beratung von Arbeitnehmern sowie die Erfassung und Analyse von Untersuchungsergebnissen.
- Analyse von arbeitsbedingten Erkrankungen und Erarbeiten von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen.
§ 4 Anforderungen an Betriebsärzte
Als Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.