Fachkraft für Elektrosicherheit: Ihre Pflicht
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen generell nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Sie als Leiter eines Unternehmens sind für die Umsetzung dieser Vorschrift verantwortlich. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Mängel an einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels müssen unverzüglich behoben werden - andernfalls dürfen diese Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden.
Unsere Fachkraft für Elektrosicherheit:
Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:
- Alljährliches Check-up-Gespräch mit anschließenden Handlungsempfehlungen
- Einen Experten für alle Fragen zur Elektrosicherheit
Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß dem Betriebsbeauftragten für Elektrosicherheit an:
- Elektrosicherheitsunterweisungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer „personengebundenen Gefährdungsbeurteilung“
- Dokumentation und laufende Aktualisierung
- Umfängliche Beratung bei der Anschaffung geeigneter Technik und Löschmittel
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens stellen wir Ihnen einen Beauftragten für Elektrosicherheit zur Seite. Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Der gesunde Mensch im Fokus:
- Sie verringern die Risiken von Strom- und Elektrounfällen
- Sie vermeiden Schadensersatz- und Regressansprüche
- Sie reduzieren in Ihrem Unternehmen die Risiken existenzgefährdender Brände
- Sie verhalten sich gesetzeskonform und schützen sich vor persönlicher Folgehaftung sowie vor Buß- und Strafverfahren
- Sie können Kosten reduzieren, da eine verbesserte Verfügbarkeit von Maschinen auch zu einer erhöhten Wertschöpfung führt
Mit all unseren Maßnahmen engagieren Sie sich nicht nur für das gesundheitliche Wohl Ihrer Mitarbeiter, sondern sichern zudem nachhaltig die Existenz Ihres Unternehmens.
Fachkraft für Elektrosicherheit: Ihre Pflicht
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen generell nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Sie als Leiter eines Unternehmens sind für die Umsetzung dieser Vorschrift verantwortlich. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Mängel an einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels müssen unverzüglich behoben werden - andernfalls dürfen diese Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden.
Unsere Fachkraft für Elektrosicherheit:
Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:
- Alljährliches Check-up-Gespräch mit anschließenden Handlungsempfehlungen
- Einen Experten für alle Fragen zur Elektrosicherheit
Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß dem Betriebsbeauftragten für Elektrosicherheit an:
- Elektrosicherheitsunterweisungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer „personengebundenen Gefährdungsbeurteilung“
- Dokumentation und laufende Aktualisierung
- Umfängliche Beratung bei der Anschaffung geeigneter Technik und Löschmittel
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens stellen wir Ihnen einen Beauftragten für Elektrosicherheit zur Seite. Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Der gesunde Mensch im Fokus:
- Sie verringern die Risiken von Strom- und Elektrounfällen
- Sie vermeiden Schadensersatz- und Regressansprüche
- Sie reduzieren in Ihrem Unternehmen die Risiken existenzgefährdender Brände
- Sie verhalten sich gesetzeskonform und schützen sich vor persönlicher Folgehaftung sowie vor Buß- und Strafverfahren
- Sie können Kosten reduzieren, da eine verbesserte Verfügbarkeit von Maschinen auch zu einer erhöhten Wertschöpfung führt
Mit all unseren Maßnahmen engagieren Sie sich nicht nur für das gesundheitliche Wohl Ihrer Mitarbeiter, sondern sichern zudem nachhaltig die Existenz Ihres Unternehmens.