Fachkraft für Elektrosicherheit: Ihre Pflicht

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen generell nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Sie als Leiter eines Unternehmens sind für die Umsetzung dieser Vorschrift verantwortlich. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Mängel an einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels müssen unverzüglich behoben werden - andernfalls dürfen diese Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden.

Elektrosicherheit

Unsere Fachkraft für Elektrosicherheit:

Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:

Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß dem Betriebsbeauftragten für Elektrosicherheit an:

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens stellen wir Ihnen einen Beauftragten für Elektrosicherheit zur Seite. Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus. 

Der gesunde Mensch im Fokus:

Mit all unseren Maßnahmen engagieren Sie sich nicht nur für das gesundheitliche Wohl Ihrer Mitarbeiter, sondern sichern zudem nachhaltig die Existenz Ihres Unternehmens.

Haben Sie weitere Fragen?

Fachkraft für Elektrosicherheit: Ihre Pflicht

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen generell nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Sie als Leiter eines Unternehmens sind für die Umsetzung dieser Vorschrift verantwortlich. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Mängel an einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels müssen unverzüglich behoben werden - andernfalls dürfen diese Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden.

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