Fachkraft für Arbeitssicherheit: Das sind Ihre Pflichten
Seit 2015 gelten die Gesetze zur Arbeitssicherheit ebenfalls für Kleinstbetriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Auch diese Unternehmen müssen zwingend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) benennen. Sonst handelt ein Unternehmen gesetzwidrig und fahrlässig.
Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung für jeden Mitarbeiter, müssen schriftlich dokumentiert und fortlaufend aktualisiert werden.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):
Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:
- Wir benennen eine kompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) für Ihr Unternehmen
- Wir analysieren Ihre Gefährdungslage und geben fachkundige Empfehlungen
Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß dem Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit an:
- Gefährdungsbeurteilung ab einem Mitarbeiter
- Betriebsbegehungen und -anweisungen
- ASA-Sitzungen
- Gefahrstoffkataster
- Sicherheitskonzepte
- Gespräche mit der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft
Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Der gesunde Mensch im Fokus:
- Sie schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
- Sie verringern Arbeitsausfallzeiten
- Sie vermeiden Unfallfolgekosten, Schadensersatzansprüche und Bußgelder
- Sie erfüllen Ihre Dokumentationspflicht
- Sie handeln gesetzeskonform
- Sie engagieren sich für sichere Arbeitsplätze und machen Ihr Unternehmen wertvoller
- Sie bestellen schriftlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und erfüllen damit die Basis der gesetzlichen Vorschriften
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Das sind Ihre Pflichten
Seit 2015 gelten die Gesetze zur Arbeitssicherheit ebenfalls für Kleinstbetriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Auch diese Unternehmen müssen zwingend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) benennen. Sonst handelt ein Unternehmen gesetzwidrig und fahrlässig.
Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung für jeden Mitarbeiter, müssen schriftlich dokumentiert und fortlaufend aktualisiert werden.
Unser Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):
Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:
- Wir benennen eine kompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) für Ihr Unternehmen
- Wir analysieren Ihre Gefährdungslage und geben fachkundige Empfehlungen
Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß dem Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit an:
- Gefährdungsbeurteilung ab einem Mitarbeiter
- Betriebsbegehungen und -anweisungen
- ASA-Sitzungen
- Gefahrstoffkataster
- Sicherheitskonzepte
- Gespräche mit der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft
Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Der gesunde Mensch im Fokus:
- Sie schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
- Sie verringern Arbeitsausfallzeiten
- Sie vermeiden Unfallfolgekosten, Schadensersatzansprüche und Bußgelder
- Sie erfüllen Ihre Dokumentationspflicht
- Sie handeln gesetzeskonform
- Sie engagieren sich für sichere Arbeitsplätze und machen Ihr Unternehmen wertvoller
- Sie bestellen schriftlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und erfüllen damit die Basis der gesetzlichen Vorschriften