Ihre Pflicht: Brandschutzbeauftragten benennen
Die Ausbreitung von Bränden in Ihrem Unternehmen zu verhindern und Schutzziele zu verfolgen sollte Ihr vorrangiges Eigeninteresse im Bereich Brandschutz sein. Zur professionellen Brandschutzorganisation empfiehlt sich die schriftliche Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (Brandschutztechniker).
Sie sind verpflichtet, 5% der Angestellten zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Jeder Mitarbeiter sollte einmal im Jahr im Bereich Brandschutz unterwiesen werden.
Unsere Brandschutzbeauftragten
Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:
- Benennung Ihres Brandschutzbeauftragten
- Analyse der Brandgefahrensituation, inkl. Handlungsempfehlungen
Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß den Empfehlungen Ihres Betriebsbeauftragten für Brandschutz an:
- Brandschutzhelferausbildungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer „personengebundenen Gefährdungsbeurteilung“
- Erstellung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes
- Entwickeln eines individuellen Brandschutzplanes
- Dokumentation und laufende Aktualisierung
- Umfängliche Beratung bei der Anschaffung geeigneter Technik und Löschmittel
- Optimierung von Brandschutzversicherungen
Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Der gesunde Mensch im Fokus:
- Sie reduzieren die Risiken existenzgefährdender Brände in Ihrem Unternehmen
- Sie verringern die Wahrscheinlichkeit von Brandverletzungen Ihrer Mitarbeiter
- Sie vermeiden Schadensersatz- und Regressansprüche
- Sie handeln gesetzeskonform und schützen sich vor persönlicher Folgehaftung sowie vor Buß- und Strafverfahren
- Sie engagieren sich für den Umweltschutz und machen Ihr Unternehmen sicherer
- Sie bestellen schriftlich den Brandschutzbeauftragten gemäß ASR 2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie Brandschutz)
Ihre Pflicht: Brandschutzbeauftragten benennen
Ausbreitung von Bränden in Ihrem Unternehmen zu verhindern und Schutzziele zu verfolgen sollte Ihr vorrangiges Eigeninteresse im Bereich Brandschutz sein. Zur professionellen Brandschutzorganisation empfiehlt sich die schriftliche Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (Brandschutztechniker).
Sie sind verpflichtet, 5% der Angestellten zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Jeder Mitarbeiter sollte einmal im Jahr in Sachen Brandschutz unterwiesen werden.
Unsere Brandschutzbeauftragten
Sie erhalten Ihre Zertifizierung bestehend aus:
- Benennung Ihres Brandschutzbeauftragten
- Analyse der Brandgefahrensituation, inkl. Handlungsempfehlungen
Wir bieten Ihnen alle Zusatzleistungen gemäß den Empfehlungen Ihres Betriebsbeauftragten für Brandschutz an:
- Brandschutzhelferausbildungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer „personengebundenen Gefährdungsbeurteilung“
- Erstellung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes
- Entwickeln eines individuellen Brandschutzplanes
- Dokumentation und laufende Aktualisierung
- Umfängliche Beratung bei der Anschaffung geeigneter Technik und Löschmittel
- Optimierung von Brandschutzversicherungen
Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Den gesunden Menschen im Fokus:
- Sie reduzieren die Risiken existenzgefährdender Brände in Ihrem Unternehmen
- Sie verringern die Wahrscheinlichkeit von Brandverletzungen Ihrer Mitarbeiter
- Sie vermeiden Schadensersatz- und Regressansprüche
- Sie handeln gesetzeskonform und schützen sich vor persönlicher Folgehaftung sowie vor Buß- und Strafverfahren
- Sie engagieren sich für den Umweltschutz und machen Ihr Unternehmen sicherer
- Sie bestellen schriftlich den Brandschutzbeauftragten gemäß ASR 2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie Brandschutz)