Was Sie wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Überblick

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden ist Arbeitssicherheit ein zwingendes Thema für alle Betriebe. Die Verantwortung für die Umsetzung der strengen Vorgaben und Gesetze liegt bei der Unternehmensführung.

Die Nichtbeachtung gefährdet unmittelbar die Betriebsfähigkeit, da aufgrund ständiger Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaften eine Betriebsschließung nach der Feststellung von Mängeln drohen kann.

Seit 2015

Die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes für Angestellte und Betriebsstätten bildet die Grundlage für das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Arbeitsunfälle und die Beeinträchtigung der Gesundheit von Arbeitnehmern sollen präventiv vermieden werden. Deswegen liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu benennen, die die offiziellen Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind.

Bis zum Jahr 2015 reichte es für kleinere Unternehmen, eine Versicherung bei ihrer Berufsgenossenschaft abzuschließen. Eine Neubeurteilung und die damit einhergehende Gesetzesänderung sorgt nun für eine Abschaffung der 50-Mitarbeiter-Grenze, denn grundsätzlich sind alle Mitarbeiter – unabhängig von der Größe des Betriebes – gleich schützenswert. Somit gelten die Regeln für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auch für die KMU.

Die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes für Angestellte und Betriebsstätten bildet die Grundlage für das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Arbeitsunfälle und die Beeinträchtigung der Gesundheit von Arbeitnehmern sollen präventiv vermieden werden. Deswegen liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu benennen, die die offiziellen Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind.

Bis zum Jahr 2015 reichte es für kleinere Unternehmen, eine Versicherung bei ihrer Berufsgenossenschaft abzuschließen. Eine Neubeurteilung und die damit einhergehende Gesetzesänderung sorgt nun für eine Abschaffung der 50-Mitarbeiter-Grenze, denn grundsätzlich sind alle Mitarbeiter – unabhängig von der Größe des Betriebes – gleich schützenswert. Somit gelten die Regeln für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auch für die KMU.

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