Aufgaben der

Elektrosicherheit

Vermeidung von Unfällen

Elektrosicherheit wird – fälschlicherweise – häufig als ein Problem großer Betriebe angesehen. Jedoch sind oftmals die Betriebsmittel in Unternehmen die Ursache für größere Schäden im Betrieb: Schreibtischlampe, Kaffeemaschine oder Computerterminals kommen hier fast an jedem Arbeitsplatz zum Einsatz. Nur regelmäßige Prüfungen und Wartungen können einen sicheren und schadenfreien Betrieb begünstigen. Das gilt insbesondere, da häufig in der Wechselwirkung von Betriebsmitteln und Arbeitsplätzen sowie in der Kombination Gefahren entstehen können.

Statistisch machen Elektrounfälle einen eher geringeren Teil des gesamten Unfallaufkommens aus. Durch die relative Schwere solcher Unfälle besteht aber in den meisten Fällen direkte Lebensgefahr für den Geschädigten. Allein diese Tatsache sollte für ein größeres Bewusstsein in den Unternehmen für die Absicherung gegen entsprechende Unfälle sorgen.

Regelmäßige Prüfungen der Elektrosicherheit

Wiederkehrende Prüfungen nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 helfen aktiv, die Gefahr für Leib und Leben durch Brand oder Stromschlag zu mindern.

Diese Vorschrift legt Prüffristen und Prüfarten für entsprechende Betriebsmittel fest. Die enthaltenen Durchführungsanweisungen regeln, wie die Schutzziele erreicht werden können. Typische Maßnahmen sind die Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel, das Prüfen und Messen der Schutzmaßnahmen, Isolations- und Schleifenwiderstände sowie Funktionsprüfungen. Alle Ergebnisse gehen in ein Prüfprotokoll ein.

Die Prüfung unterscheidet zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln. Während zu den ortsfesten elektrischen Anlagen alles zählt, was fest installiert ist, sind für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel alle elektrischen Geräte beispielhaft, die einen Stecker besitzen – die also auch im Betrieb oder im kaufmännischen Umfeld hohe Verteilungsraten aufweisen. Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt.

Gesetzliche Anforderung an den Arbeitgeber

Die DGUV Vorschrift 3

1

Laut dieser Vorschrift haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden. Zudem ist es Aufgabe des Unternehmers, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend zu betreiben.

2

Wurde bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt, muss der Arbeitgeber diesen unverzüglich beheben. Besteht eine dringende Gefahr, muss er dafür sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel nicht im mangelhaften Zustand verwendet wird.

Wichtige Informationen, die Sie wissen müssen

Häufige Fragen