Alle Betriebe ohne Datenschutzbeauftragten sind laut Bundesdatenschutzgesetz zu einer Meldung aller „automatisierten Verarbeitungen von Daten“ vor Einführung dieser Abläufe an öffentliche Aufsichtsstellen verpflichtet. Oft wird übersehen, dass Verantwortliche persönlich für den Verlust personenbezogener Daten oder für die Offenlegung von Daten an Unberechtigte haften.
Zudem muss sichergestellt werden, dass Rechte Dritter an Daten gewahrt und Veröffentlichungspflichten eingehalten werden. Weiterhin bestehen umfangreiche Dokumentations- sowie Aufklärungspflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern. Bei Fehlern drohen unangenehme Bußgelder oder Abmahnungen.