Gefährdungsbeurteilung

29,99  zzgl. gesetzl. MwSt. pro Teilnehmer

Erstellen Sie Ihre digitale Gefährdungsbeurteilung:

  • • Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen
  • • Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben
  • • Es ist keine Software-Installation notwendig
  • • Erstellung per Desktop, Tablet oder Smartphone möglich

Gefährdungsbeurteilung

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Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für Ihr Arbeitsschutzmanagement

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen ist für jedes Unternehmen – auch für Arbeitsplätze im Homeoffice – laut dem Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 Pflicht. Mit dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung analysieren Sie die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz, die sich aus der Einrichtung von Arbeitsplätzen durch Maschinen oder äußeren Einflüssen wie Lärm ergeben.

Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die erforderlichen Maßnahmen ab. Diese müssen immer dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Sie sind verpflichtet bei jeder Neuaufnahme einer Tätigkeit im Betrieb sowie auch im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell nur einmal erforderlich. Bei Änderungen am Arbeitsplatz ist jedoch eine weitere Berücksichtigung von Gefährdungen nach der Arbeitssicherheit erforderlich und zu dokumentieren.

*Wichtiger Hinweis: Externe Veränderungen z.B. neue Regelungen im Arbeitsschutzstandard können eine neue Gefährdungsbeurteilung notwendig machen.

Mehr Detailinformationen erfahren Sie hier Gesetzliche Grundlage

Gesetzeslage der Gefährdungsbeurteilung

• Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben
• Nur einmal erforderlich.
*Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, wenn:
‣ Gefährdungen im Betrieb bisher nicht erkannt wurden,
‣ neue Gefährdungen aufgetreten sind oder auftreten können oder
‣ sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert haben.
Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, wenn:
‣ nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen,
‣ Einrichtung neuer Arbeitsplätze (und vor Aufnahme der Tätigkeit)
‣ Veränderungen im Betrieb, wie z. B.
⁃ Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
⁃ Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen,
⁃ Änderung von Arbeitsverfahren,
⁃ Änderung der Arbeitsorganisation,
⁃ Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
⁃ Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
⁃ wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen.

Technische Informationen

Nach der Bestellung Ihres Produkts erhalten Sie eine Kopie per E-Mail zu. Keine Installation ist für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung notwendig. Die Gefährdungsbeurteilung können Sie selbst mit wenigen Klicks online erstellen. Sie benötigen PC- und Internetgrundkenntnisse, sowie eine E-Mail-Adresse, ein PDF-Reader-Tool und Internet-Zugang. Sie benötigen einen Computer, alternativ ein Tablet. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit einem Smartphone ist auch möglich.
Das Portal zur Gefährdungsbeurteilung sowie Ihre Zugangsdaten teilen wir Ihnen nach der Bestätigung Ihrer Bestellung sowie Zahlungsbestätigung per E-Mail mit. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Sie erhalten Ihren Maßnahmenplan sowie Ihr Zertifikat nach der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung per E-Mail zu.

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  • • Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben
  • • Es ist keine Software-Installation notwendig
  • • Erstellung per Desktop, Tablet oder Smartphone möglich

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Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen ist für jedes Unternehmen – auch für Arbeitsplätze im Homeoffice – laut dem Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 Pflicht. Mit dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung analysieren Sie die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz, die sich aus der Einrichtung von Arbeitsplätzen durch Maschinen oder äußeren Einflüssen wie Lärm ergeben.

Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die erforderlichen Maßnahmen ab. Diese müssen immer dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Sie sind verpflichtet bei jeder Neuaufnahme einer Tätigkeit im Betrieb sowie auch im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell nur einmal erforderlich. Bei Änderungen am Arbeitsplatz ist jedoch eine weitere Berücksichtigung von Gefährdungen nach der Arbeitssicherheit erforderlich und zu dokumentieren.

*Wichtiger Hinweis: Externe Veränderungen z.B. neue Regelungen im Arbeitsschutzstandard können eine neue Gefährdungsbeurteilung notwendig machen.

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Gesetzeslage der Gefährdungsbeurteilung

• Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben
• Nur einmal erforderlich.
*Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, wenn:
‣ Gefährdungen im Betrieb bisher nicht erkannt wurden,
‣ neue Gefährdungen aufgetreten sind oder auftreten können oder
‣ sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert haben.
Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, wenn:
‣ nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen,
‣ Einrichtung neuer Arbeitsplätze (und vor Aufnahme der Tätigkeit)
‣ Veränderungen im Betrieb, wie z. B.
⁃ Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
⁃ Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen,
⁃ Änderung von Arbeitsverfahren,
⁃ Änderung der Arbeitsorganisation,
⁃ Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
⁃ Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
⁃ wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen.

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  • • Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen
  • • Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben
  • • Es ist keine Software-Installation notwendig
  • • Erstellung per Desktop, Tablet oder Smartphone möglich

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Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die erforderlichen Maßnahmen ab. Diese müssen immer dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Sie sind verpflichtet bei jeder Neuaufnahme einer Tätigkeit im Betrieb sowie auch im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell nur einmal erforderlich. Bei Änderungen am Arbeitsplatz ist jedoch eine weitere Berücksichtigung von Gefährdungen nach der Arbeitssicherheit erforderlich und zu dokumentieren.

*Wichtiger Hinweis: Externe Veränderungen z.B. neue Regelungen im Arbeitsschutzstandard können eine neue Gefährdungsbeurteilung notwendig machen.

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Gesetzeslage der Gefährdungsbeurteilung

• Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben
• Nur einmal erforderlich.
*Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, wenn:
‣ Gefährdungen im Betrieb bisher nicht erkannt wurden,
‣ neue Gefährdungen aufgetreten sind oder auftreten können oder
‣ sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert haben.
Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, wenn:
‣ nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen,
‣ Einrichtung neuer Arbeitsplätze (und vor Aufnahme der Tätigkeit)
‣ Veränderungen im Betrieb, wie z. B.
⁃ Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
⁃ Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen,
⁃ Änderung von Arbeitsverfahren,
⁃ Änderung der Arbeitsorganisation,
⁃ Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
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