Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für Ihr Arbeitsschutzmanagement
Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen ist für jedes Unternehmen – auch für Arbeitsplätze im Homeoffice – laut dem Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 Pflicht. Mit dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung analysieren Sie die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz, die sich aus der Einrichtung von Arbeitsplätzen durch Maschinen oder äußeren Einflüssen wie Lärm ergeben.
Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die erforderlichen Maßnahmen ab. Diese müssen immer dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Sie sind verpflichtet bei jeder Neuaufnahme einer Tätigkeit im Betrieb sowie auch im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell nur einmal erforderlich. Bei Änderungen am Arbeitsplatz ist jedoch eine weitere Berücksichtigung von Gefährdungen nach der Arbeitssicherheit erforderlich und zu dokumentieren.
*Wichtiger Hinweis: Externe Veränderungen z.B. neue Regelungen im Arbeitsschutzstandard können eine neue Gefährdungsbeurteilung notwendig machen.
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